Zum 1. August 2019 tritt das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländern/-innen – das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (ABFG) – in Kraft.
Der Zugang zur Sprachförderung des Bundes wird dadurch erweitert, und zwar:
- für vor dem 1. August 2019 eingereiste, arbeitsmarktnahe Asylbewerber/-innen (Gestattete) zu Integrations- und bei Bedarf zu Berufssprachkursen sowie
- für arbeitsmarktnahe Geduldete zu Berufssprachkursen.
Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung der Herkunftsländer „mit guter Bleibeperspektive“: zukünftig haben nur noch Menschen aus Syrien und Eritrea eine „gute Bleibeperspektive“.
Die weiteren Einzelheiten für den Bereich der Berufssprachkurse entnehmen Sie bitte der Anlage.