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Gesetz zur Förderung der Ausbildung & Beschäftigung von Ausländern/-innen

Zum 1. August 2019 tritt das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländern/-innen – das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (ABFG) – in Kraft.

Der Zugang zur Sprachförderung des Bundes wird dadurch erweitert, und zwar:

  • für vor dem 1. August 2019 eingereiste, arbeitsmarktnahe Asylbewerber/-innen (Gestattete) zu Integrations- und bei Bedarf zu Berufssprachkursen sowie
  • für arbeitsmarktnahe Geduldete zu Berufssprachkursen.

Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung der Herkunftsländer „mit guter Bleibeperspektive“: zukünftig haben nur noch Menschen aus Syrien und Eritrea eine „gute Bleibeperspektive“.

Die weiteren Einzelheiten für den Bereich der Berufssprachkurse entnehmen Sie bitte der Anlage.

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