Mitglied werden
Grundvoraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Treffen für Ihre Einrichtung die folgenden in der Satzung des Vereins vorgeschriebenen Bedingungen zu?
- Sie bieten Weiterbildung(en) in Hamburg an
- Sie betreiben eine Bildungseinrichtung in Hamburg (Firmensitz, Niederlassung oder Standort)
- Sie haben ein offenes Weiterbildungsangebot, dass für jede*n, entsprechend der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen der angebotenen Veranstaltung zugänglich ist
- Sie haben ein regelmäßiges Bildungsangebot
- Sie können einen regelmäßigen Geschäftsbetrieb vorweisen
- Ihre Veranstaltungen/Seminare/Angebote werden in Ihren eigenen Schulungsräumen und/oder in methoden- und zielgruppenorientierten Orten/Räumen durchgeführt
Als Mitglied von Weiterbildung Hamburg e. V. verpflichten Sie sich, unsere Qualitätsstandards einzuhalten.
Mitgliedschaft beantragen
Antrag auf Mitgliedschaft
Beitragsordnung
Qualitätsstandards
Satzung
Aufnahmeverfahren
Nach Eingang Ihres Mitgliedschaftsantrages inkl. dem unterzeichneten Scientology Revers sowie dem Datenschutzhinweis, erhalten Sie Zugriff auf unser Mitgliederportal, um unsere Checkliste für Bildungseinrichtungen auszufüllen. In der Checkliste wird das Einhalten unserer Qualitätsstandards sowie weitere Begebenheiten in Ihrer Einrichtung abgefragt. Sie dient als Grundlage für die Erstbegutachtung.



Zeitlicher Ablauf der Aufnahme
Das Ausfüllen der Checkliste nimmt i. d. R. zwei bis vier Stunden in Anspruch. Sobald uns die ausgefüllte Checkliste mit den geforderten Nachweisen versehen vorliegt, wird mit Ihnen ein Besuchstermin zur Begutachtung in Ihrem Haus abgestimmt. Die Begutachtung wird dann zeitnah (innerhalb von drei Monaten) abgeschlossen.
Die Erstbegutachtung in Ihrer Einrichtung wird durch eine*n oder zwei unserer ehrenamtlichen Gutachter*innen durchgeführt. Sie dauert etwa zwei bis drei Stunden.
Sind alle Formalitäten erledigt, empfiehlt der zuständige Gutachter*innenausschuss die Aufnahme. Sobald ein positives Votum vorliegt, erfolgt die Aufnahme Ihrer Einrichtung in den Verein durch den Vorstand und Sie erhalten unser Prüfsiegel. Dann greift auch die Beitragspflicht. Dazu haben Sie sich im Mitgliedsantrag bereits in eine von vier Beitragsgruppen eingestuft.
Die Begutachtung
Im Begutachtungsgespräch wird durch die Gutachter*innen geprüft, ob Ihre Einrichtung die von den Ausschüssen als notwendig erachteten Standards einhält. Die Grundlage dafür bildet die von Ihnen ausgefüllte Checkliste. I.d.R. gehen die Gutachter*innern diese noch einmal gemeinsam mit Ihnen durch und besprechen evtl. unklare Angaben. Entsprechen bestimmte Angaben oder Nachweise nicht unseren Qualitätsstandards, werden Sie darum gebeten, nachzujustieren und es wird eine Frist für den Nachweis darüber vereinbart. Innerhalb der Begutachtung werden i.d.R. auch Ihre Räumlichkeiten auf das Einhalten der entsprechenden Qualitätsstandards geprüft.
Intervallbegutachtungen
Im Rahmen unseres Qualitätsmanagement-Systems gibt es wiederkehrende Audits. Alle drei Jahre finden Intervallbegutachtungen statt, um zu überprüfen, ob alle geforderten Qualitätsstandards weiterhin erfüllt werden. Das Verfahren gleicht dem der Erstbegutachtung: Sie werden gebeten, die Checkliste erneut auszufüllen und es wird ein Besuchstermin mit Ihnen vereinbart.