Im Rahmen des „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurde die Sonderregelung in § 7 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) neu gefasst. Die Vorschrift sieht zum 1. Juli 2020 eine einmalige Anhebung der durchschnittlichen Kostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 SGB III pauschal um 20 Prozent vor. Die Chancen und Möglichkeiten des kürzlich verabschiedeten Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung möchten wir mit Ihnen in einer informellen Austausch-Runde im Rahmen des 60. AZAV-Stammtischs erörtern. Hierzu begrüßen wir herzlich Herrn Mario Patuzzi, Referatsleiter Grundsatzfragen der Beruflichen Bildung und Weiterbildung beim DGB Bundesvorstand, welcher uns über das neue Gesetz informieren wird.

60. AZAV-Stammtisch
Chancen und Möglichkeiten: Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
mit Mario Patuzzi, DGB Bundesvorstand
Donnerstag, 4. Juni 2020
15:30 Uhr – 16:30 Uhr
Ort: online

Wenn Sie teilnehmen möchten, schreiben Sie bitte bis zum 1. Juni eine E-Mail an veranstaltungen@weiterbildung-hamburg.net.

Anschließend erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung inkl. Zugangsdaten.

Der Stammtisch findet auf Zoom statt. Zur Teilnahme benötigen Sie nur PC, Laptop, Tablet oder Smartphone, einen aktuellen Browser, Mikrofon und idealerweise eine Webcam. Weitere Informationen erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung. Für die Teilnahme an dieser Zoom-Veranstaltung möchten wir Sie gerne darüber informieren, dass wir diesbezüglich keine Daten der Teilnehmer*innen speichern. Wir geben Ihre E-Mail-Adressen nicht bei Zoom bekannt, sondern senden Ihnen lediglich den entsprechenden Link. Für Ihre Teilnahme beachten Sie bitte die Datenschutzrichtlinie von Zoom, https://zoom.us/de-de/privacy.html.