Erfreuliche Nachrichten aus dem Bundestag: Die geplanten Änderungen zur Umsatzsteuer für Bildungseinrichtungen wurden nicht verabschiedet!
Am 18.10.2024 hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet – mit einer wichtigen Entscheidung für Bildungseinrichtungen. Die geplanten Änderungen zur Umsatzsteuerpflicht, die Unsicherheiten ausgelöst hatten, wurden nach intensiven Gesprächen mit Verbänden und Einrichtungen nicht umgesetzt.
Wesentliche Punkte:
– Bei den Bildungseinrichtungen beschränke man sich darauf, die Vorgaben des europäischen Rechts umzusetzen, ohne dass es zu Verschlechterungen komme.
– Gleichzeitig bleibt das Optionsrecht bestehen, wodurch Einrichtungen sich freiwillig umsatzsteuerpflichtig machen können, um den Vorsteuerabzug zu nutzen.
– Die Umsatzsteuerbefreiung wird weiterhin durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde bestätigt.
Ein großer Erfolg der politischen Arbeit der Bildungsverbände und ihrer Mitglieder!