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Update Honorarbeschäftigung/ DRV: Übergangsregelung bis Ende 2026 beschlossen

Der Bundestag hat eine Übergangsregelung zur Versicherungspflicht von Lehrkräften in der Erwachsenenbildung beschlossen – vorbehaltlich des Bundesratszustimmung, die am 14. Februar 2025 erfolgen soll. Konkret bedeutet dies, dass Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie eine Versicherungspflicht bei Lehrtätigkeit in abhängiger Beschäftigung (unter gewissen Voraussetzungen) erst ab 2027 greifen und die Weiterbildungslandschaft diesbezüglich die benötigte Rechtssicherheit für knapp zwei Jahre erlangt. Währenddessen soll auf Bundesebene eine taugliche Regelung nach Ablauf der Übergangszeit erarbeitet werden. Der beschlossene Antrag (DS 20/14744) ist hier nachzulesen (ab Seite 28 ff. ! / Änderungen des Vierten Buches Sozialgesetzbuches, Neufassung § 127 (Nummer 2)).

Die Arbeit geht also weiter. Auch wenn erst einmal eine zweijährige Pausierung geschaffen wurde, werden die neuen DRV-Rahmenbedingungen kommen – die Frage ist, in welcher Form und welchem Umfang. Auch hier wird sich Weiterbildung Hamburg e. V. wieder aktiv einbringen und Sie auf dem Laufenden halten. Bis hierhin freuen wir uns über diesen Teilerfolg!

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